Benützerreglement
Das Benützerreglement bildet einen Bestandteil des Mietvertrages für die Benützung der Schützenstube, Küche, Vorräume, WC-Anlagen, und Parkplätze.
1. Übernahme und Abgabe
Die Mietsache kann frühestens am Vorabend des vereinbarten Benützungstermins übernommen werden. Am Tag nach der Benützung (Uhrzeit nach Vereinbarung) erfolgt die Abgabe durch den Benützer in gereinigtem Zustand. Die ursprüngliche Tischordnung ist wiederherzustellen.
Bei einer allfällige Nachreinigung durch den Vermieter werden dem Mieter Fr. 50.-- in Rechnung gestellt. Abfälle die durch den Vermieter entsorgt werden müssen werden nach Aufwand verrechnet.
Die Benützung von Putzlappen, Handtücher und Putzmittel werden separat verrechnet.
2. Verantwortung und Haftung
Der Mieter ist ab Übernahme bis zur Abgabe der Mietsache verantwortlich für, deren Zustand, sachgemässen Betrieb der Einrichtungen und Vollständigkeit der Inventars. Er ist verantwortlich, dass das Schützenhaus während der Vertragsdauer abgeschlossen ist.
Der Mieter haftet für sämtliche während der Vertragsdauer entstandenen Schäden, die auf unsachgemässen Betrieb und Benützung zurückzuführen sind. Der Mieter informiert den Vermieter bei Übergabe über allfällige Schäden. Der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.
3. Betrieb
Der Mieter wird gebeten darauf zu achten, dass der Anlass in geordnetem Rahmen durchgeführt wird. Ausserhalb des Schützenhauses ist Lärm zu vermeiden. Fahrzeuge dürfen nur auf den markierten Parkplätzen abgestellt werden. Der Vermieter behält sich vor, Kontrollen vorzunehmen und bei nicht einhalten der Bedingungen, den Anlass entschädigungslos abzubrechen, wenn nötig mit Beizug der öffentlichen Ordnungsorgane.
4. Benützung der Einrichtungen
Anlässlich der Übergabe werden dem Mieter die Geräte insbesondere in der Küche und am Buffet erklärt. Die Benützung des Kühlschrankes ist nur mit Einwilligung des Vermieters gestattet. Der Mieter hat sich an die Weisungen zu hatten und ist für die sachgemässe Benützung verantwortlich.
5. Einrichtungen der Mieter
Installationen und Geräte mit einer Leistung von über 500 W werden separat verrechnet.
6. Mieten und Gebühren
| Schützenstube | Mitglieder der Kirchberg Schützen und Stadtschützen Burgdorf |
Fr. 160.- / 24h |
| Andere Mieter | Fr. 200.- / 24h | |
| Küche | Fr. 50.- / 24h | |
| Heizung | nur wenn diese benötigt wird | Fr. 20.- / 24h |
| Installation | pro 500 - 1500 W | Fr. 10.- / 24h |
| Nachreinigung | (gemäss Pkt. 1 des Benützerreglementes) | Fr. nach Anzahl im Minimum 10.- |
| Abfallentsorgung | (gemäss Pkt. 1 des Benützerreglementes) | Fr. nach Anzahl im Minimum 10.- |
| Benützung von Putzmaterial | Fr. nach Aufwand |
Mietdauerverlängerungen: pro weitere 1 bis 12 h werden jeweils eine halbe Miete zusätzlich verrechnet.
In der Miete sind Strom- und Wasserkosten inbegriffen.
7. Getränke und Verpflegung
Für mitgebrachte Lebensmittel und Getränke kann auf Voranmeldung eine Kühlmöglichkeit gemietet werden.
Kirchberg, Januar 2012
Der Vermieter:
Betriebsgesellschaft Schiessanlage
Vilbringen/Kirchberg
Adressen:
| Betriebsgesellschaft Schiessanlage Vilbringen 3422 Kirchberg UBS AG, Kirchberg Konto 9E-329.022.0 |
Präsident Kurt Münger Wangelenweg 17 3400 Burgdorf 034 422 99 87 |
Schützenhausvermietung Ursula Hirt Lobärgstr. 10 3423 Ersigen 034 445 52 16 oder 079 461 52 90 |