Benützerreglement

Das Benützerreglement bildet einen Bestandteil des Mietvertrages für die Benützung der Schützenstube, Küche, Vorräume, WC-Anlagen, und Parkplätze.

1. Übernahme und Abgabe

Die Mietsache kann frühestens am Vorabend des vereinbarten Benützungstermins übernommen werden. Am Tag nach der Benützung (Uhrzeit nach Vereinbarung) erfolgt die Abgabe durch den Benützer in gereinigtem Zustand. Die ursprüngliche Tischordnung ist wiederherzustellen.

Bei einer allfällige Nachreinigung durch den Vermieter werden dem Mieter Fr. 50.-- in Rechnung gestellt. Abfälle die durch den Vermieter entsorgt werden müssen werden nach Aufwand verrechnet.

Die Benützung von Putzlappen, Handtücher und Putzmittel werden separat verrechnet.

2. Verantwortung und Haftung

Der Mieter ist ab Übernahme bis zur Abgabe der Mietsache verantwortlich für, deren Zustand, sachgemässen Betrieb der Einrichtungen und Vollständigkeit der Inventars. Er ist verantwortlich, dass das Schützenhaus während der Vertragsdauer abgeschlossen ist.

Der Mieter haftet für sämtliche während der Vertragsdauer entstandenen Schäden, die auf unsachgemässen Betrieb und Benützung zurückzuführen sind. Der Mieter informiert den Vermieter bei Übergabe über allfällige Schäden. Der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.

3. Betrieb

Der Mieter wird gebeten darauf zu achten, dass der Anlass in geordnetem Rahmen durchgeführt wird. Ausserhalb des Schützenhauses ist Lärm zu vermeiden. Fahrzeuge dürfen nur auf den markierten Parkplätzen abgestellt werden. Der Vermieter behält sich vor, Kontrollen vorzunehmen und bei nicht einhalten der Bedingungen, den Anlass entschädigungslos abzubrechen, wenn nötig mit Beizug der öffentlichen Ordnungsorgane.

4. Benützung der Einrichtungen

Anlässlich der Übergabe werden dem Mieter die Geräte insbesondere in der Küche und am Buffet erklärt. Die Benützung des Kühlschrankes ist nur mit Einwilligung des Vermieters gestattet. Der Mieter hat sich an die Weisungen zu hatten und ist für die sachgemässe Benützung verantwortlich.

5. Einrichtungen der Mieter

Installationen und Geräte mit einer Leistung von über 500 W werden separat verrechnet.

6. Mieten und Gebühren

Schützenstube Mitglieder der Kirchberg Schützen und
Stadtschützen Burgdorf
Fr. 160.- / 24h
  Andere Mieter Fr. 200.- / 24h
Küche   Fr. 50.- / 24h
Heizung nur wenn diese benötigt wird Fr. 20.- / 24h
Installation pro 500 - 1500 W Fr. 10.- / 24h
Nachreinigung (gemäss Pkt. 1 des Benützerreglementes) Fr. nach Anzahl im Minimum 10.-
Abfallentsorgung (gemäss Pkt. 1 des Benützerreglementes) Fr. nach Anzahl im Minimum 10.-
Benützung von Putzmaterial Fr. nach Aufwand  

Mietdauerverlängerungen: pro weitere 1 bis 12 h werden jeweils eine halbe Miete zusätzlich verrechnet.

In der Miete sind Strom- und Wasserkosten inbegriffen.

7. Getränke und Verpflegung

Für mitgebrachte Lebensmittel und Getränke kann auf Voranmeldung eine Kühlmöglichkeit gemietet werden. 

Kirchberg, Januar 2012

Der Vermieter:
Betriebsgesellschaft Schiessanlage
Vilbringen/Kirchberg

 

Adressen:

Betriebsgesellschaft
Schiessanlage Vilbringen
3422 Kirchberg
UBS AG, Kirchberg
Konto 9E-329.022.0
Präsident
Kurt Münger
Wangelenweg 17
3400 Burgdorf
034 422 99 87
Schützenhausvermietung
Ursula Hirt
Lobärgstr. 10
3423 Ersigen
034 445 52 16 oder 079 461 52 90