Benutzer-Regelement
Das Benützerreglement bildet einen Bestandteil des Mietvertrages für die Benützung der Schützenstube, Küche, Vorräume, WC-Anlagen, und Parkplätze.
1. Übernahme und Abgabe
Die Mietsache kann frühestens am Vorabend des vereinbarten Benützungstermins übernommen
werden.
Am Tag nach der Benützung (Uhrzeit nach Vereinbarung) erfolgt die Abgabe durch den Benützer in gereinigtem Zustand. Die ursprüngliche Tischordnung ist wiederherzustellen.
Bei einer allfällige Nachreinigung durch den Vermieter werden die Kosten dem Mieter nach
Aufwand in Rechnung gestellt (Stundensatz gem. Punkt 5). Die Abfälle sind durch den Mieter zu entsorgen. Die Entsorgung von zurückgebliebenem Abfall wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Die
Benützung von Putzlappen, Handtücher und Putzmittel werden separat verrechnet.
2. Verantwortung und Haftung
Der Mieter ist ab Übernahme bis zur Abgabe der Mietsache verantwortlich für, deren Zustand, den
sachgemässen Betrieb der Einrichtungen und der Vollständigkeit des Inventars. Er ist verantwortlich, dass das Schützenhaus während der Vertragsdauer abgeschlossen ist.
Der Mieter haftet für sämtliche während der Vertragsdauer entstandenen Schäden, die auf
unsachgemässen Betrieb und Benützung zurückzuführen sind. Der Mieter informiert den Vermieter bei Übergabe über allfällige Schäden.
Der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.
3. Betrieb
Der Mieter wird gebeten darauf zu achten, dass der Anlass in geordnetem Rahmen durchgeführt wird. Ausserhalb des
Schützenhauses ist Lärm zu vermeiden. Fahrzeuge dürfen nur auf den markierten Parkplätzen abgestellt werden. Der Vermieter behält sich vor, Kontrollen vorzunehmen und bei nicht einhalten der
Bedingungen, den Anlass entschädigungslos abzubrechen, wenn nötig mit Beizug der öffentlichen Ordnungsorgane.
4. Benützung der Einrichtungen
Anlässlich einer vorgängigen Besichtigung werden dem Mieter die Geräte insbesondere in der Küche und am Buffet
erklärt. Die Benützung des Kühlschrankes ist nur mit Einwilligung des Vermieters gestattet. Der Mieter hat sich an die Weisungen zu hatten und ist für die sachgemässe Benützung
verantwortlich.
5. Mieten und Gebühren
Schützenstube -
Mitglieder Kirchberg-Schützen
- Mitglieder Stadtschützen Burgdorf
CHF 170.-- pro 24 Std.
- Dritte,
Nichtmitglieder
CHF
250.--
pro 24 Std.
Heizung (während Heizperiode)
CHF 50.-- pro 24
Std.
Nachreinigung (gemäss Punkt 1 des Benützerreglements)
CHF 25.-- pro
Std.
Abfallentsorgung (gemäss Punkt 1 des Benützerreglements)
nach Aufwand
Benützung von Putzmaterial
nach Aufwand
Mietdauerverlängerungen: pro weitere 1 bis 12 Stunden werden jeweils eine
halbe Miete zusätzlich verrechnet.
In der Miete sind Strom- und Wasserkosten
inbegriffen.
6. Kaution
Für jede Vermietung ist eine Kaution von Fr. 100.- zu bezahlen. Die Kaution wird nach der Vermietung dem Mieter
per Twint, Bar oder mit Banküberweisung zurückbezahlt.
7. Getränke und Verpflegung
Die Konsumation von Getränken und Lebensmitteln, welches im Eigentum des Vermieters ist, ist nur mit
Einwilligung des Wirtes der Schützenstube gestattet. Es besteht die Möglichkeit Getränke und Verpflegung nach vorgängiger Absprache zu beziehen.
Kirchberg, Januar 2026