Benutzer-Regelement

Das Benützerreglement bildet einen Bestandteil des Mietvertrages für die Benützung der Schützenstube, Küche, Vorräume, WC-Anlagen, und Parkplätze.


1. Übernahme und Abgabe

Die Mietsache kann frühestens am Vorabend des vereinbarten Benützungstermins übernommen werden.
Am Tag nach der Benützung (Uhrzeit nach Vereinbarung) erfolgt die Abgabe durch den Benützer in gereinigtem Zustand. Die ursprüngliche Tischordnung ist wiederherzustellen.

Bei einer allfällige Nachreinigung durch den Vermieter werden die Kosten dem Mieter nach Aufwand in Rechnung gestellt (Stundensatz gem. Punkt 5). Die Abfälle sind durch den Mieter zu entsorgen. Die Entsorgung von zurückgebliebenem Abfall wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Benützung von Putzlappen, Handtücher und Putzmittel werden separat verrechnet.

2. Verantwortung und Haftung
Der Mieter ist ab Übernahme bis zur Abgabe der Mietsache verantwortlich für, deren Zustand, den sachgemässen Betrieb der Einrichtungen und der Vollständigkeit des Inventars. Er ist verantwortlich, dass das Schützenhaus während der Vertragsdauer abgeschlossen ist.

Der Mieter haftet für sämtliche während der Vertragsdauer entstandenen Schäden, die auf unsachgemässen Betrieb und Benützung zurückzuführen sind. Der Mieter informiert den Vermieter bei Übergabe über allfällige Schäden.
Der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.

3. Betrieb
Der Mieter wird gebeten darauf zu achten, dass der Anlass in geordnetem Rahmen durchgeführt wird. Ausserhalb des Schützenhauses ist Lärm zu vermeiden. Fahrzeuge dürfen nur auf den markierten Parkplätzen abgestellt werden. Der Vermieter behält sich vor, Kontrollen vorzunehmen und bei nicht einhalten der Bedingungen, den Anlass entschädigungslos abzubrechen, wenn nötig mit Beizug der öffentlichen Ordnungsorgane.

4. Benützung der Einrichtungen
Anlässlich einer vorgängigen Besichtigung werden dem Mieter die Geräte insbesondere in der Küche und am Buffet erklärt. Die Benützung des Kühlschrankes ist nur mit Einwilligung des Vermieters gestattet. Der Mieter hat sich an die Weisungen zu hatten und ist für die sachgemässe Benützung verantwortlich.

5. Mieten und Gebühren
Schützenstube                 - Mitglieder Kirchberg-Schützen
- Mitglieder Stadtschützen Burgdorf                                                                      CHF   170.--       pro 24 Std.
- Dritte, Nichtmitglieder                                                                                       CHF   250.--       pro 24 Std.
Heizung (während Heizperiode)                                                                           CHF    50.--        pro 24 Std.
Nachreinigung (gemäss Punkt 1 des Benützerreglements)                                       CHF    25.--        pro Std.
Abfallentsorgung (gemäss Punkt 1 des Benützerreglements)                                   nach Aufwand
Benützung von Putzmaterial                                                                                nach Aufwand

Mietdauerverlängerungen: pro weitere 1 bis 12 Stunden werden jeweils eine halbe Miete zusätzlich verrechnet.
In der Miete sind Strom- und Wasserkosten inbegriffen.

6. Kaution
Für jede Vermietung ist eine Kaution von Fr. 100.- zu bezahlen. Die Kaution wird nach der Vermietung dem Mieter per Twint, Bar oder mit Banküberweisung zurückbezahlt.

7. Getränke und Verpflegung
Die Konsumation von Getränken und Lebensmitteln, welches im Eigentum des Vermieters ist, ist nur mit Einwilligung des Wirtes der Schützenstube gestattet. Es besteht die Möglichkeit Getränke und Verpflegung nach vorgängiger Absprache zu beziehen.

 


Kirchberg, Januar 2026